easy DRIVE - Fahrschule GmbH

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Seit Jahren sind unsere Durchfallquoten niedriger als im gesamten Bundesgebiet!

Bei uns bekommt man zwar keine Fahrstunden geschenkt und wir können Ihnen auch keine Garantie auf ein Bestehen im ersten Anlauf geben, die Chancen stehen bei uns allerdings recht gut, denn bei uns liegt die Quote der nicht bestandenen praktischen Prüfungen seit Jahren deutlich niedriger als im gesamten Bundesgebiet. Im Jahr 2022 hatten wir eine Durchfallquote bei der praktischen Prüfung von lediglich 7%  (Bundesdurchschnitt 29,85%), (in 2023 sogar nur 5,56%).

 

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Wer darf zulassungsfreie Anhänger ziehen und wer nicht?

Zulassungsfreie Anhänger haben für Land- oder forstwirtschaftliche (LoF-)Zwecke eine grünes Kennzeichen. Wir klären auf, wer damit fahren darf, welche Führerscheinklasse man dazu benötigt und warum Hobbylandwirte aufpassen müssen.

Zu grünen oder schwarzen Kennzeichen an Traktoren und zulassungsfreien Anhänger erhalten wir häufig Leserfragen. Viele Regeln hängen mit dem Einsatz für Land- oder Forstwirtschaftliche Arbeiten (LoF-Zweck) zusammen. Ein Hobbylandwirt und agrarheute-Leser wollte via Facebook folgendes von uns wissen:

Ich habe einen Schlepper, den ich mit einer schwarzen Nummer zugelassen habe. Reicht für meinen 25-km-h-Anhänger ein grünes Wiederholungskennzeichen oder muss der Anhänger angemeldet und versteuert werden? Ich habe keinen LoF-Betrieb, sondern nur einen alten Bauernhof ohne Flächen und nutze den Traktor zum Holzmachen und um Schnittgut abzufahren.

Schwarzes oder Grünes Nummernschild - wer darf welchen Anhänger ziehen?

Wir haben bei unserem Verkehrsrechtsexperte Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen nachgefragt. Hier seine Antwort zu grünen Kennzeichen und Hobbylandwirtschaft:

Zulassungsfreien Anhänger bis 25 km/h dürfen in der „Hobbylandwirtschaft“ nicht eingesetzt werden. Neben dem Traktor ist auch der Anhänger zulassungspflichtig. Eine Kfz-Steuerbefreiung ist nicht möglich. Außerdem muss auch der Anhänger alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung

Wann ist ein Schwarzes Kennzeichen für Traktor oder Anhänger notwendig?

Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen: Für Hobbylandwirtschaft dürfen keine Anhänger oder Traktoren mit einem grünen Kennzeichen eingesetzt werden. Der Einsatz von zulassungsfreien Anhänger bis 25 km/h ist nur für LoF-Betriebe möglich.

Werden Anhänger außerhalb der Landwirtschaft eingesetzt, bekommen sie ein schwarzes Kennzeichen und sind Kfz-steuerpflichtig. Damit sind diese dann auch zulassungspflichtig, bekommen ein eigenes Kennzeichen und eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wer mit LoF-Anhängern fahren darf und wer nicht

Das muss erfüllt sein, damit LoF-Anhänger bis 25 km/h vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind:

  • Die Anhänger gehören zu einem land- oder forstwirtschaftlichen (LoF-)Betrieb,
  • werden nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (LoF-Zweck) genutzt,
  • werden mit einer Betriebsgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren,
  • und sind mit einem 25er-Schild gekennzeichnet (§ 3, Absatz 2 FZV).
  • Führerschein Klasse T und L gilt nur für LoF

Hobbylandwirtschaft und Führerschein klasse L und T

Außerdem wichtig: Die Führerscheinklassen L und T können nur nach den in § 6 Absatz 5 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführten land- oder forstwirtschaftlichen (LoF) Zwecken eingesetzt werden. Handelt es sich um Hobbylandwirtschaft und hat der Traktor ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ist für das Traktorfahren die Führerscheinklasse C oder CE notwendig. Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t ist das Fahren mit dem Autoführerschein (Klasse B) möglich. Mit Anhänger ist die Klasse BE erforderlich und der Anhänger darf nur ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 t haben.

Führerscheinklasse, Lof-Anhänger oder Kennzeichen – stellen Sie uns ihre Leserfrage!

Was wollten Sie schon immer mal mehr über Führerscheine in der Landwirtschaft, überbreite Maschinen oder Regeln rund um das zulässige Gesamtgewicht  wissen? Schreiben Sie uns Ihre Frage! Per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.lle: https://www.agrarheute.com/

Quelle: Wer darf zulassungsfreie Anhänger ziehen und wer nicht? | agrarheute.com

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