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29.06.2024 08:00 - 15:30

3.1, 3.2, 3.6

Kurz vor Fringshaus ist Schluss

Im Ausland gilt der Führerschein mit 17 Jahren nicht. Hohe Bußgelder.


Das Stück der B 258 zwischen Fringshaus und Konzen ist tabu für begleitete Führerscheinanfänger. In Belgien gelten andere Gesetze.

Monschau. Kurz vor den Feiertagen hat die 17-jährige Anna (Name von der Redaktion geändert) es dann doch noch geschafft: Seit dieser Woche ist sie stolze Besitzerin des Führerscheins mit 17 Jahren und darf nun in Begleitung eines erfahrenen Erwachsenen als Autofahrerin am Straßenverkehr teilnehmen.

Wo es an Weihnachten hingehen soll, steht auch bereits fest: zu den Großeltern nach Monschau. Die will die 17-Jährige nämlich an den Feiertagen besuchen. Ganz so einfach, wie sich das Vorhaben anhört, ist es allerdings nicht. Schließlich könnte diese eine Fahrt die junge Frau im schlimmsten Fall sogar ihren Führerschein kosten. Der Grund: Der Weg nach Monschau führt die 17-Jährige nicht nur durch die Bundesrepublik, sondern ab Fringshaus auch über belgisches Hoheitsgebiet. Diese Strecke der B 258 zwischen Fringshaus und Ortseingang Konzen ist knapp drei Kilometer lang. Das Problem nun: In Belgien ist das sogenannte begleitete Fahren (siehe Box) allerdings verboten.

Problematische Situation

Würde die junge Erwachsene also einen Unfall verursachen, hätte eine Panne oder geriete auf dieser Strecke in eine Polizeikontrolle, könnten ihr die belgischen Behörden vorwerfen, ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs zu sein. Die Konsequenzen wären enorm. Immerhin schwanken die Bußgeldstrafen für dieses Vergehen zwischen 1100 und stolzen 11 000 Euro.

Dass diese Situation gerade für Fahranfänger problematisch werden kann, weiß auch Detlef Funken. Der Pressesprecher der Städteregion Aachen sagte gestern auf Anfrage unserer Zeitung: „Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall keine rechtlichen Ausnahmen vor.“

Und was bedeutet das für die 17-jährige Anna? Ganz einfach: „Sie sollte auf Nummer sicher gehen und entweder vorher mit der Begleitperson den Fahrersitz tauschen oder einen anderen Weg zu ihren Großeltern nehmen“, macht Funken deutlich.

Wichtig sei jedoch außerdem, dass Fahranfänger sich vorher darüber ausreichend informierten. Schließlich gelte der Führerschein ab 17 Jahren ausschließlich in der Bundesrepublik. (se)

Begleitung bis zum
18. Lebensjahr nötig

Seit 2008 können junge Erwachsene in Deutschland den Führerschein mit 17 Jahren erwerben.

Der ursprüngliche Modellversuch wurde ab dem 1. Januar 2011 zum Dauerrecht. Bei jeder Fahrt bis zur Volljährigkeit muss jedoch ein erwachsener Beifahrer dabei sein.