Berufskraftfahrer-Weiterbildung Modul 1.4 und 1.6
- auch für Busfahrer -
Samstag, 28.06.2025 08:00 - 15:30 in Konzen
Berufskraftfahrer-Weiterbildung Modul 1.4 und 1.6
- auch für Busfahrer -
Samstag, 28.06.2025 08:00 - 15:30 in Konzen
3.1, 3.2, 3.5
1.4 und 1.6
1.4 und 1.6
Wegen dem Brückentag 1. Mai bleibt die Fahrschule
am Do. 01.05.2025 und Fr. 03.05.2025 geschlossen
Nächster Unterricht: Mo. 05.05.2025 in Eicherscheid
Wer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig ist, muss laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz eine Grundqualifikation nachweisen.
Die Grundqualifikation ist Voraussetzung beim gewerblichen Lenken von Fahrzeugen, bei denen die Führerscheinklassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE notwendig sind. Lenker von Pkw und Kleintransportern unter 3,5 t zGG müssen keine Grundqualifikation nachweisen.
Es gibt verschiedenen Möglichkeiten die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer nachzuweisen. Der Erwerb der Grundqualifikation ist möglich durch:
Fahrzeuglenker o.g. Führerscheinklassen, die den Führerschein vor folgenden Stichtagen erworben haben, unterliegen dem sogenannten Besitzstand. Hier schreibt der Gesetzgeber keine zusätzliche Qualifikation vor.
Kann der Fahrer eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb nachweisen, ist keine weitere Qualifikation notwendig.
Die Grundqualifikation wird hier durch eine 7,5 stündige BKrFQG Prüfung vor der IHK erworben. Die Prüfung enthält einen theoretischen und praktischen Teil. Ein Lehrgang ist nicht erforderlich. Die Kenntnisse, welche zur Prüfung notwendig sind, müssen selbst erworben werden. Der Besitz einer Fahrerlaubnis ist Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Das Mindesalter für die Zulassung zur Prüfung beträgt 18 Jahre.
Hier wird die Grundqualifikation durch eine 1,5 stündige theoretische BKrFQG Prüfung vor der IHK erworben. Der praktische Teil entfällt. Vor der Prüfung muss ein Lehrgang von 140 Stunden (inklusive 10 Praxisstunden) absolviert werden. Ein Führerschein ist keine Bedingung für die Prüfung. Das Mindestalter für die beschleunigte Grundqualifikation ist 21 Jahre.
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation bzw. die beschleunigte Grundqualifikation im Inland erwerben. Die bestandene Qualifikation wird mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein festgehalten.
Laut Gesetz sind im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes bestimmte Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen.
In der Praxis werden diese Kenntnisbereiche in fünf verschiedenen Berufskraftfahrer Modulen unterrichtet:
Die Kenntnisse müssen nicht zwingend in diesen Berufskraftfahrer Modulen vermittelt werden. Die Berufskraftfahrer Weiterbildung kann auch gänzlich frei gestaltet werden. Zwingend ist, dass die Kenntnisse in fünf mal sieben Stunden vermittelt werden.
Die Berufskraftfahrer Weiterbildung muss lt. BKrFQG alle fünf Jahre absolviert werden. Eine BKrFQG Prüfung ist nicht erforderlich. Die Weiterbildung wir auf dem Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 und deren Gültigkeitsdatum vermerkt.
Durch die zunehmende Umweltbelastung wird es für Berufskraftfahrer immer wichtiger, den Lkw oder Bus verbrauchs- und verschleissarm zu bewegen. Daher steht im Bkf-Modul ECO Training die umweltschonende und kostensparende Fahrweise im Mittelpunkt.
In diesem Modul werden Kenntnisse für wirtschaftliches Fahren vermittelt. Hier wird erklärt, welche technischen Voraussetzungen gegeben sein müssen und welche Fahrwiderstände auf den Lkw oder Bus wirken können. Das Modul ECO Training zeigt, wie Fahrer zu einer wirtschaftlichen und umweltschonenden Fahrweise animiert und motiviert werden können. Weiterhin beschäftigt sich dieses Modul mit der Wirtschaftlichkeitsrechnung im gewerblichen Straßenverkehr. Des weiteren beinhaltet das Modul ECO Training Information zum Thema alternative Antriebe.
Im Lkw Modul Ladungssicherung werden rechtliche Grundlagen zum Thema Ladungssicherung und Unfallvorschriften vermittelt. Es werden physikalische Grundlagen zur Ladungssicherung erklärt, wie Lasten richtig verteilt werden und was beim Be- und Entladen beachtet werden muss. Es wird über die verschiedenen Sicherungsarten, wie den Formschluss oder das Direkt- und Niederzurren informiert.
In diesem Modul wird zum Thema Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer informiert.
Es werden folgende Themen behandelt:
Hier wird im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz das Wissen über Verkehrsregeln aufgefrischt. Es werden die Themen Handyverbot am Steuer, Höchstgeschwindigkeiten auf Bundesstraßen und Autobahnen oder das Reißverschlussverfahren behandelt. Es werden neuen Verkehrszeichen, wie das Zeichen bei Beginn einer Umweltzone erklärt.
In diesem Bkf-Modul werden die wichtigsten EG Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer gelehrt. Dieser Punkt umfasst im allgemeinen das Thema Lenk- und Ruhezeiten. Im Besonderen wird auf die Tageslenkzeit, die Verlängerung der Tageslenkzeit, die Lenkzeit in der Doppelwoche, die Verkürzung der Tagesruhezeit, die Unterbrechung der Tagesruhezeit (zum Beispiel im Fähr- oder Eisenbahnbetrieb), die Aufteilung der Tagesruhezeit in Blöcken, der Ausgleich der Wochenruhezeit und der Zwei-Fahrer-Besatzung eingegangen.
Für die Einhaltung der Arbeitszeiten ist der Arbeitgeber verantwortlich. Hier wird über Arbeitszeiten und Bereitschaftszeiten informiert.
In diesem Modul wird das Thema Kontrollgeräte behandelt. Es wird vermittelt, wie ein digitaler Tachograph zu bedienen ist.
Hier werden Begriffe wie Gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Kabotageverkehr, Binnenverkehr, Kombinierter Verkehr oder Grenzüberschreitender Güterverkehr erklärt. Es wird erläutert, was ein Versender, Spediteur, Absender oder Frachtführer ist. Es wird vermittelt, was im internationalen Güterkraftverkehr innerhalb der EU oder mit Drittstaaten zu beachten ist.
Es wird Hintergrundwissen über die Pflichten und Rechte des Frachtführers und des Absenders vermittelt.
Es wird gezeigt, was bei der Beförderung von besonderen Gütern zu beachten ist.
Besondere Güter sind:
Im Modul Fahrsicherheit werden folgende Fragen behandelt: Wie entstehen Unfälle? Wie verhält man sich richtig bei einer Panne oder bei einem Unfall. Welche Notfallausrüstung muss an Bord sein? Es werden Inhalte zum Anhalteweg, über verschiedene Bremsmethoden, über Kurvenfahrten und über verschieden Sicherheitssysteme vermittelt.
B96 ist keine eigene Führerscheinklasse, obwohl sie oft B96-Führerschein genannt wird. Sie ist eine Schlüsselzahl. Diese Bemerkungen sind Teil des EU-Führerscheins und werden auf der Rückseite des Führerscheins in Spalte 12 eingetragen. Sie können entweder Beschränkungen oder Ausnahmen einer Klasse anzeigen. Es gibt nationale und europaweite Schlüsselzahlen. B96 ist eine Erweiterung, welche in der gesamten EU gilt.
Wer mit einem Wohnwagen, welcher gemeinsam mit dem Fahrzeug eine zulässige Masse von maximal 4.250 kg besitzt, durch Europa fahren möchte, kann dies bedenkenlos mit der Nummer B96 auf dem Führerschein tun. Die Schlüsselzahl gilt auch in anderen Ländern in Europa.
Die Schlüsselzahl B96 ist der Führerschein für Wohnwagen. Der Caravan Industrie Verband e.V. schätzt, dass mit dem neuen B96-Führerschein etwa 90 Prozent aller Wohnwagen oder Caravan-Gespanne gefahren werden können. Bereits 50 Prozent aller marktüblichen Wohnwagen können mit dem B-Führerschein bedient werden. Wer schwere Caravans, also Tandem-Achser, führen möchte, muss eine Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen.
Die Führerscheinklasse B96 bezeichnet
Die Fahrerlaubnis B96 ist also an zwei Bedingungen geknüpft. Der Anhänger des Fahrzeugs muss über 750 kg schwer sein. Außerdem muss die Summe aus dem Gesamtgewicht der Kombination aus Pkw und Anhänger beim Führerschein B96 zwischen 3.500 und 4.250 kg liegen.
Die Summe aus Leergewicht und Zuladung ist die Gesamtmasse. Das zulässige Gesamtgewicht nach StVO und StVZO ist die Begrenzung dieser Summe auf ein maximales Gewicht.
Beispiel: Ein Volkswagen Polo 9N3 hat ein Leergewicht von 1.091 kg. Das zulässige Gesamtgewicht laut Hersteller beträgt 1.570 kg. Belädt er das Auto mit einem höheren Gewicht, kann die Achse brechen und die Reifen versagen. Der Besitzer des Autos kann also noch 479 kg zuladen, beispielsweise mit Kisten wegen eines Umzugs. Möchte der Fahrer des Polos jedoch noch mehr transportieren, muss er sich einen Anhänger zulegen. Die Fahrerlaubnisklasse B erlaubt dem Besitzer noch zusätzlich einen Anhänger mit bis zu 750 kg zu montieren. In diesem Wert muss bereits das Leergewicht enthalten sein. Der Autofahrer darf nicht 750 kg Gepäck transportieren. Reicht ihm dieses Gewicht immer noch nicht, ist die Schlüsselzahl B96 die richtige Wahl. Der Anhänger darf ein zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg besitzen. Jedoch muss die Kombination von beidem nicht über 4.250 kg steigen. Der Polo wiegt also 1.091 kg (Leermasse) und wird befüllt (maximal bis 1.570 kg). Der Anhänger darf also das zulässige Gesamtgewicht von 2.680 kg nicht übersteigen.
Der Anhänger-Führerschein B96
Aufgrund der neuen EU-weiten Führerscheinrichtlinie müssen alle Fahrerlaubnisbesitzer ihren Führerschein regelmäßig erneuern lassen. Wer einen Führerschein vor Januar 2013 erworben hat, muss dies spätestens im Januar 2033 tun. Jeder, der einen neuen EU-Führerschrein besitzt, ist in der Pflicht, alle 15 Jahre einen neuen zu tauschen. Dabei wird jedoch nicht die Fahrerlaubnis erneuert, sondern lediglich der Führerschein. Dies soll der Fälschung des Dokuments vorbeugen.
Führerscheine mit alten Klassen werden beim Tausch auch umgewandelt. Wer die alte Klasse 3 besitzt, erlangt beim Wechsel die Schlüsselzahl B96 bzw. kann mit den Fahrzeugen dieser Schlüsselzahl fahren. Außerdem sind die Inhaber der Fahrerlaubnis 3 (vor 1998 ausgegeben worden) berechtigt, Züge mit maximal 3 Achsen zu fahren, welche höchstens 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht besitzen.
Die „Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96“, wie der B96-Führerschein offiziell heißt, kann parallel zum Pkw-Führerschein absolviert werden oder auch nach der Klasse B erlernt werden. Das Mindestalter liegt beim Führerschein der Klasse B96 bei 18 Jahre bzw. 17 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren). Wer derzeit eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine ähnlichen Lehre absolviert bzw. bereits einen Abschluss erworben hat, kann die Führerscheinklasse B96 auch bereits mit 17 Jahren erlangen.
Die theoretische Ausbildung kann maximal ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalter durchgeführt werden.
Der B96-Führerschein gilt nur in Verbindung einer gültigen B-Fahrerlaubnis. Die Schlüsselzahl kann entweder vor, während oder nach der Pkw-Ausbildung in der Fahrschule erlangt werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Eintragung vom Führerschein B96 rechtzeitig vor der Fahrerschulung bei der zuständigen Zulassungsbehörde anzeigen. Spätestens nach der bestandenen praktischen Prüfung vom B-Führerschein muss die B96-Teilnahmebescheinigung bei der Behörde abgegeben werden. Sollten Sie die Schlüsselzahl B96 getrennt von der B-Klasse erlernen, müssen Sie zuerst Ihren Führerschein umtauschen lassen. Bei diesem Vorgang wird ein neuer EU-Führerschein ausgestellt und die Schlüssel B96 eingetragen.
Autofahrer können parallel in der Fahrschule den B96 erlernen
Der theoretische Unterricht muss laut Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 2,5 Stunden betragen. Dabei werden u.a. folgende Themen behandelt:
Der praktische Stoff dauert mindestens 3,5 Stunden und befasst sich mit:
Zusätzlich zu diesen 6 Stunden, die der Lehrgang mindestens dauert, wird noch eine Stunde in der realen Umgebung gefahren. Das heißt, der Fahrschüler ist auf der öffentlichen Straße unterwegs. Eine Theorie- und Praxisprüfung entfällt beim B96.
Nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Fahrschulkurs wird eine Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule ausgefüllt, welche bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, um die Schlüsselzahl B96 korrekt auf dem Führerschein eintragen zu können.
Kosten: Festpreis 520,00 € (Stand: 01.02.2025)
Auszug aus: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b96-fuehrerschein/
Führerschein mit 17
Im Volksmund „Führerschein mit 17“, offiziell sagt man
„Begleitetes Fahren“.
Ab 01.10.2005 ist das Fahren mit 17 in NRW möglich.
Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.
Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, wird das "Begleitete Fahren ab 17" als zeitlich begrenzter Modellversuch eingeführt (bis 31.12.2010).
Hier die wichtigsten Informationen zum Begleiteten Fahren:
1. Antragstellung bei der Behörde?
Der Antrag auf „Begleitetes Fahren“ bei der Behörde kann ab 01.10.2005 gestellt werden. Die Ausbildung von Doppelklassen ist nicht möglich (z.B. B+A) . Es gehen also nur B und BE. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson angegeben werden.
2. Mindestalter für die Ausbildung der Klasse B?
16,5 Jahre
3. Frühestmöglicher Termin zur theoretische Prüfung?
Drei Monate vor dem 17. Geburtstag
4. Frühestmöglicher Termin zur praktischen Prüfung?
Einen Monat vor dem 17. Geburtstag
5. Nach bestandener Prüfung erhält der Fahrschüler eine Prüfbescheinigung (ohne Foto) mit Namen einer oder mehrerer Begleitpersonen. Diese befristete Prüfbescheinigung ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht aber im Ausland.
Der Personalausweis bzw. Reisepass ist mitzuführen. Zum 18. Geburtstag muss der Kartenführerschein beantragt werden. Man darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag noch mit der Prüfbescheinigung fahren. Allerdings nur in Begleitung.
6. Probezeit?
Sofort nach Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt die Probezeit.
Dauer 2 Jahre.
7. Voraussetzungen für die begleitende Person:
- Mindestalter 30 Jahre
- Besitz der Führerscheinklasse B mindestens 5 Jahre
- Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
- 0,5 Promille-Grenze für Fahrer und Beifahrer (Begleitperson!)
8. Anzahl der Begleitpersonen?
Keine Begrenzung. Personen müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
9. Fahren ohne Begleiter:
Entzug der Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag.
Hallo Handwerker,
Ladungssicherung beim Transport von Werkzeuge, Material, . . .
Wie geht das? Was brauche ich? Wer ist verantwortlich ?
Schulungen für Fahrer, Verlader, Verantwortliche gem. § 12 Arbeitsschutzgesetz
Dauer ca. 4 Stdn., Inhouse Schulung möglich
Arbeitnehmer, die mit der Verladung oder der Beförderung von Materialien, Werkzeuge o.a. beschäftigt werden sollen,
müssen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz darin unterwiesen werden. Die Unterweisung soll vor Aufnahme der Beschäftigung
erfolgen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Dauer ca. 4 Stdn.
Themen der Unterweisung sind geeignetes Fahrzeug, erforderliche Hilfsmittel, Arten der Ladungssicherung, Regelung von
Verantwortlichkeiten.
Firmen, die nach ISO 9002 o.a. zertifiziert sind, sollten ihre Fahrer und Verlader entsprechend
VDI 2700 Blatt 5 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Qualitätsmanagement-Systeme
schulen lassen,
Dauer ca. 8 Stdn.
Quellenangabe beide Bilder: GAR i.R. A. Lange
Natürlich fahren die Flotten „Stromer“ komplett elektrisch, leise und umweltfreundlich. Das Fahrerlebnis ist komplett anders:
Ein Überholmanöver gelingt schnell und auch bei etwas höheren Geschwindigkeiten sind praktisch keine Fahrgeräusche zu hören.
Da wird es umso wichtiger, den Tacho im Auge zu behalten …
Trotz erfreulich kleinem Wendekreis von knapp zehn Metern bleibt einem das Wenden in drei Zügen allerdings nicht erspart … 😎
Fahrstunden mit den E-Autos bieten wir nach Möglichkeit allen Fahrschülern an – je nach Fahrerlaubnisklasse. So werden alle Fahrstunden der Klasse B197 auf diesen drei Fahrzeugen durchgeführt. Wir freuen uns natürlich über Rückmeldungen zum Fahrschulauto elektrisch!
Wir bilden auf folgenden 2-Rad Maschienen aus:
Schlüsselzahl B 197 / „Automatikregelung“ ab 01.04.2021
Sie haben die Möglichkeit, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis der Klasse B ohne Beschränkung erteilt zu bekommen (bisher Schlüsselzahl 78 „Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe“).
Auf dem Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 197 („Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert - § 17a FeV.“)
Voraussetzung ist, dass Sie in einer praktischen Ausbildung in einer Fahrschule den Nachweis erbracht haben, dass Sie als Bewerber einer Fahrerlaubnis oder Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt sind. Es sind 10 Fahrstunden und eine 15-minütige "Prüfungsfahrt" notwendig. Hierüber stellt Ihnen Ihre Fahrschule einen Nachweis aus.
Wichtig ist, dass eine derartig erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B nicht dazu berechtigt, bei aufbauenden Klassen auf die Beschränkung zu verzichten, sofern die Prüfung der aufbauenden Klassen auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird. Diese aufbauenden Klassen werden dann mit der Schlüsselzahl 78 versehen.
Hinweis:
Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte.
Erwerb der Fahrerlaubnis
Sie können ab sofort einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis über das zuständige Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Zusätzliche Gebühren über die übliche Antragstellung hinaus fallen nicht an. Den Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B legen Sie dem Prüfer in der Prüfungsfahrt vor.
Wer darf zulassungsfreie Anhänger ziehen und wer nicht?
Zulassungsfreie Anhänger haben für Land- oder forstwirtschaftliche (LoF-)Zwecke eine grünes Kennzeichen. Wir klären auf, wer damit fahren darf, welche Führerscheinklasse man dazu benötigt und warum Hobbylandwirte aufpassen müssen.
Zu grünen oder schwarzen Kennzeichen an Traktoren und zulassungsfreien Anhänger erhalten wir häufig Leserfragen. Viele Regeln hängen mit dem Einsatz für Land- oder Forstwirtschaftliche Arbeiten (LoF-Zweck) zusammen. Ein Hobbylandwirt und agrarheute-Leser wollte via Facebook folgendes von uns wissen:
Ich habe einen Schlepper, den ich mit einer schwarzen Nummer zugelassen habe. Reicht für meinen 25-km-h-Anhänger ein grünes Wiederholungskennzeichen oder muss der Anhänger angemeldet und versteuert werden? Ich habe keinen LoF-Betrieb, sondern nur einen alten Bauernhof ohne Flächen und nutze den Traktor zum Holzmachen und um Schnittgut abzufahren.
Wir haben bei unserem Verkehrsrechtsexperte Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen nachgefragt. Hier seine Antwort zu grünen Kennzeichen und Hobbylandwirtschaft:
Zulassungsfreien Anhänger bis 25 km/h dürfen in der „Hobbylandwirtschaft“ nicht eingesetzt werden. Neben dem Traktor ist auch der Anhänger zulassungspflichtig. Eine Kfz-Steuerbefreiung ist nicht möglich. Außerdem muss auch der Anhänger alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung
Jetzt Autoführerschein “upgraden” und 125 cm³ Motorräder fahren.
Ab jetzt kannst du deinen Autoführerschein upgraden und damit Motorräder der Klasse A1 fahren. Das besondere? Du brauchst keine Prüfung hierfür ablegen sondern lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule. Mit diesem Ausbildungsnachweis bekommst du dann deinen neuen Führerschein!
Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
Kosten: Festpreis 790,00 €
Auszug aus: https://www.bussgeldkatalog.org/b196/
Nähere Informationen erfahren Sie
in der Fahrschule
oder unter 0172 2666 805
B96 ist keine eigene Führerscheinklasse, obwohl sie oft B96-Führerschein genannt wird. Sie ist eine Schlüsselzahl. Diese Bemerkungen sind Teil des EU-Führerscheins und werden auf der Rückseite des Führerscheins in Spalte 12 eingetragen. Sie können entweder Beschränkungen oder Ausnahmen einer Klasse anzeigen. Es gibt nationale und europaweite Schlüsselzahlen. B96 ist eine Erweiterung, welche in der gesamten EU gilt.
Wer mit einem Wohnwagen, welcher gemeinsam mit dem Fahrzeug eine zulässige Masse von maximal 4.250 kg besitzt, durch Europa fahren möchte, kann dies bedenkenlos mit der Nummer B96 auf dem Führerschein tun. Die Schlüsselzahl gilt auch in anderen Ländern in Europa.
Die Schlüsselzahl B96 ist der Führerschein für Wohnwagen. Der Caravan Industrie Verband e.V. schätzt, dass mit dem neuen B96-Führerschein etwa 90 Prozent aller Wohnwagen oder Caravan-Gespanne gefahren werden können. Bereits 50 Prozent aller marktüblichen Wohnwagen können mit dem B-Führerschein bedient werden. Wer schwere Caravans, also Tandem-Achser, führen möchte, muss eine Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen.
Die Führerscheinklasse B96 bezeichnet
Die Fahrerlaubnis B96 ist also an zwei Bedingungen geknüpft. Der Anhänger des Fahrzeugs muss über 750 kg schwer sein. Außerdem muss die Summe aus dem Gesamtgewicht der Kombination aus Pkw und Anhänger beim Führerschein B96 zwischen 3.500 und 4.250 kg liegen.
Die Summe aus Leergewicht und Zuladung ist die Gesamtmasse. Das zulässige Gesamtgewicht nach StVO und StVZO ist die Begrenzung dieser Summe auf ein maximales Gewicht.
Kosten: Festpreis 520,00 € (Stand: 01.02.2025)
Auszug aus: Schlüsselzahl B96 im Pkw-Führerschein - Fahrerlaubnis 2025
ab sofort bilden wir unsere C1- Fahrschüler auf unserem neuen Fahrzeug mit Automatik und extrem kurzen Radstand (3,45 m) aus.
Außerdem haben Fahrschulen die Möglichkeit unseren Fahrschul - LKW Kl. C1 zu mieten.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Fahrschulen
zur Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse C1 oder Fahrpraxistraining.
Zusätzlich kann das Fahrzeug als Kühlung bei Festen genutzt werden.
Eine sonstige private Nutzung zum Transport ist nicht möglich!
Nähere Informationen erfahren Sie
unter 0172 2666 805
Immer wieder passieren schwere Rechtsabbiegeunfälle zwischen Lkw und Radfahrern oder Fußgängern. Um diese zu vermeiden, sollen Lkw künftig mit Abbiegeassistenten ausgestattet werden, die vor einer Person im „toten Winkel“ warnen. Dafür setzen sich unter anderen auch die Landesregierungen ein.
Auch Wolfgang Koll von der easyDRIVE Fahrschule GmbH hat die Wichtigkeit der Abbiegeassistenten erkannt.
„Abbiegeassistenten retten Leben!" Aus diesem Grund hat die Fahrschule ihren Fahrschul-LKW mit einem solchen System ausgestattet. Ab sofort werden alle Fahrschüler der Klasse C und CE während der Fahrausbildung mit diesem System vertraut gemacht.
Wie erfolgreich sind wir?
Wir können Ihnen keine Garantie auf ein Bestehen im ersten Anlauf geben, die Chancen stehen bei uns allerdings recht gut, denn bei uns liegt die Quote der nicht bestandenen praktischen Prüfungen seit Jahren deutlich niedriger als im gesamten Bundesgebiet. Im Jahr 2023 hatten wir eine Durchfallquote bei der praktischen Prüfung von lediglich 5,56% (Bundesdurchschnitt 29,78%)
Eine nicht bestandene Prüfung (Klasse B) kostet Sie 294,93 €! Warum? der TÜV berechnet auch bei einer Wiederholungsprüfung 129,83 € und die Fahrschule 165 € (Vorstellung zur praktischen Prüfung), zusätzliche Fahrstunden sind noch nicht eingerechnet...
Also: "preisgünstig" ist doch eine Fahrschule, in der die Durchfallquoten niedrig sind und nicht der einzelne Fahrstundenpreis.
Nebenbei erspart man sich eine Menge Stress, wenn man gut vorbereitet in die Prüfung geht.
Nähere Informationen erfahren Sie
in der Fahrschule
oder unter 0172 2666 805
Lieber Fahrlehrerkolleginnen/Kollegen
Sie haben die Möglichkeit unseren Fahrschul - LKW mit autom. Getriebe zu mieten.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Fahrschulen
zur Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse C/CE oder Fahrpraxistraining.
Eine private Nutzung ist nicht möglich!
Nähere Informationen erfahren Sie
unter 0172 2666 805